Feinwerkmechaniker/ -innen
- Feinmechnik
- Maschinenbau
- Werkzeugbau
- Zerspanungstechnik
Feinwerkmechaniker sind Fachleute für Präzisionsgeräte des Werkzeug- und Maschinenbaus. Sie fertigen Bauteile für Maschinen und feinmechanische Geräte und montieren sie zusammen mit elektronischen Mess- und Regelkomponenten zu funktionsfähigen Einheiten. Auch bei der Herstellung von Stanzwerkzeugen oder Stahlformen wird von ihnen höchste Genauigkeit verlangt. Feinwerkmechaniker/innen arbeiten häufig an computergesteuerten Werkzeugmaschinen, zum Teil aber auch manuell. Dabei planen sie die Arbeitsabläufe, richten Werkzeugmaschinen ein, führen die Arbeiten (z.B. Drehen, Fräsen, Bohren, Schleifen) durch und beurteilen die Arbeitsergebnisse. Der Umgang mit den unterschiedlichsten Messzeugen ist ihnen vertraut. Sie beachten Normen und technische Unterlagen und streben, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, eine ständige Verbesserung der Arbeitsabläufe an.
Fachkraft Schutz & Sicherheit
Das Ausbildungsprofil
staatlich anerkannter Ausbildungsberuf
Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre
Prüfungen werden von der Industrie- und Handelskammer abgelegt
Die Aufgaben und Tätigkeiten
Maßnahmen zum Erhalt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Personensicherung, Objektsicherung, Wert- und Anlagensicherung
Präventiv- und Abwehrmaßnahmen im öffentlichen und privaten Bereich
Verantwortung
für den Schutz von Objekten
mobilen Sachen
und auch für Personen
Wichtiger Bestandteil
Kontrolle der Einhaltung von Bestimmungen
Protokollieren von Schäden und Auffälligkeiten
Ursache und Abläufe bei Schadensereignissen
Dokumentation sicherheitsrelevanter Sachverhalte
Kundenorientierte Gestaltung des betrieblichen Dienstleistungsangebots
Arbeitsorte
Werkschutz (Tor-, Wach- und Verkehrsdienst) von Industriebetrieben
Assistenz im Notfallmanagement, der Feuerwehr und Rettungsdienste
Leitung in privaten Sicherheitsdiensten
Qualifizierungen
auf dem Beruf Fachkraft Schutz und Sicherheit aufbauende Weiterbildung zum
Meister für Schutz und Sicherheit
Fachkraft für Metalltechnik
- Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
- Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsinhalte in den Fachrichtungen
- Montagetechnik,
Fachkräfte für Metalltechnik in der Fachrichtung Montagetechnik sind überwiegend in Be- trieben der Metall- und Elektroindustrie tätig. Sie arbeiten in der Einzelfertigung und Serienmontage von Baugruppen und Systemen. - Konstruktionstechnik,
Fachkräfte für Metalltechnik in der Fachrichtung Konstruktionstechnik sind überwiegend in Betrieben tätig, die Bauteile und Baugruppen der Konstruktions- und Anlagentechnik aus metallischen Werkstoffen herstellen. Sie arbeiten in Werkstätten oder führen Montagen beim Kunden vor Ort durch. - Zerspanungstechnik,
Fachkräfte für Metalltechnik in der Fachrichtung Zerspanungstechnik sind überwiegend in Betrieben der metallverarbeitenden Industrie tätig. Sie bearbeiten in der Einzel- und Serienfertigung mit maschinellen Zerspanungsverfahren Werkstücke. - Umform- und Drahttechnik,
Fachkräfte für Metalltechnik in der Fachrichtung Umform- und Drahttechnik sind überwiegend in Betrieben der Umform- und Drahtindustrie tätig.
- Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
- Die Abschlussprüfungen werden gemäß den Fachrichtungen durchgeführt.
- Die Verordnungen der Ausbildungsberufe ...
- Drahtwarenmacher/Drahtwarenmacherin vom 30. März 1940,
- Drahtzieher/Drahtzieherin vom 27. September 1955,
- Federmacher/Federmacherin vom 30. März 1940,
- Fräser/Fräserin vom 6. Juni 1958,
- Gerätezusammensetzer/Gerätezusammensetzerin vom 2. Oktober 1939,
- Kabeljungwerker/Kabeljungwerkerin vom 14. März 1940,
- Maschinenzusammensetzer/Maschinenzusammensetzerin vom 2. Oktober 1939,
- Metallschleifer/Metallschleiferin vom 7. März 1939,
- Revolverdreher/Revolverdreherin vom 19. Oktober 1938,
- Schleifer/Schleiferin vom 6. Juni 1958
- sowie Teilezurichter/Teilezurichterin vom 2. Oktober 1939
... treten mit Inkrafttreten des neuen Ausbildungsberufes „Fachkraft für Metalltechnik“ zum 1. August 2013 außer Kraft.