Schulsozialarbeit am HBBK
Frau Buntrock
Das Beratungsangebot richtet sich an SchülerInnen und deren Bezugspersonen/ Eltern.
Gerne berate ich Sie in den Bereichen:
Einzelfallhilfe bei schulischen und außerschulischen Belangen
Begleitung und Beratung bei:
- Schullaufbahn Entscheidungen
- Berufswahlfindung
- Mobbing
- Behördengängen und ähnlichem
Es besteht eine Schweigepflicht!
Frau Buntrock
Diplom - Sozialpädagogin
Kontakt:
persönlich:
im Raum C 207
Bürozeiten:
montags bis mittwochs 8:00 – 13:00
freitags 8:00 – 11:15
telefonisch:
0221 - 221 - 29 139
Sekretariat: 0221 - 221 – 911 45/ 46
Nachrichten werden schnellstmöglich weitergeleitet
Gerne können Sie mich in akuten Notlagen direkt ansprechen.
Unsere MINT-Beauftragten
Frau Faßbender und Herr Stolz sind unsere Ansprechpartner zum Thema MINT.
Kontakt bitte über das Sekretariat.
Nachteilsausgleich am Berufskolleg
Ausgangslage
Laut §1 Schulgesetz, haben alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen, einen Anspruch auf individuelle Förderung. Sollten diese trotzdem nicht begabungsgemäße Leistungen erbringen können, kann ein Nachteilsausgleich erfolgen.
Ziel
Der Nachteilsausgleich dient dem Zweck, Nachteile von Schülerinnen und Schüler zu kompensieren, die aus Behinderung, sonderpädagogischem Förderbedarf oder Erkrankung, entstehen.
Trotzdem wird eine anforderungsgerechte Leistungserbringung, im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes, aufrechterhalten.
Wer erhält einen Nachteilsausgleich?
Folgende benachteiligte Schülerinnen und Schüler:
- Sonderpädagogischer Förderbedarf
- Behinderung
- Langfristige Erkrankung
- Med. diagnostizierte Störung
- Ärztlich attestierte Beeinträchtigung
- Verunfallung
Wie kann ein Nachteilsausgleich aussehen?
Zeitlich: z.B. durch Ausweitung der Arbeits- oder Pausenzeit
Technisch: Bereitstellung technischer Hilfsmittel
Räumlich: Gewährung besonderer räumlicher Bedingungen
Personell: z.B. Assistenz bei Arbeitsorganisation
Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW (Stand 2017)